TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL INNOHIKES

Der Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e. V. bietet im Rahmen der App „InnoHikes“ ein Gewinnspiel mit Verlosung an. In der App können verschiedene Challenges gespielt werden, wobei die Spieler:innen durch das Lesen von Texten, Lösen von Quizfragen und Abgeben von Bewertungen Punkte und Lose sammeln können. Je mehr Challenges gespielt werden, desto mehr Lose erhalten die Spieler:innen, wodurch sich die Chancen auf einen Gewinn bei der Verlosung erhöhen. Um mit den in der App gesammelten Losen an der Verlosung teilzunehmen, muss der in der App gewählte Benutzername über das Gewinnspielformular registriert werden. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ab Launch der App am 05.10.2023 bis zum 12.05.2024 möglich. Die Auslosung der Gewinner:innen erfolgt nach dem 12.05.2024.

Folgende Preise sind unter anderem zu gewinnen:

  1. Preis:
    E-Bike der Firma Cube
  2. Preis:
    IPad Air

§1 Gewinnspiel/Nutzungsrechte

  1. Teilnehmer:innen nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie in der App „InnoHikes“ Lose sammeln, sich über den Link https://innohikes.de/gewinnspiel/ für das Gewinnspiel registrieren und die Bedingungen der Teilnahme erfüllen. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Die Teilnehmer:innen sind für die Richtigkeit insbesondere ihrer E-Mail-Adresse selbst verantwortlich.
  2. Das Gewinnspiel wird vom Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e. V. (im folgenden Verein EMN) durchgeführt.

§2 Teilnehmer:innen

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.

§3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Mitarbeiter:innen des Verein EMN sowie der Projektpartner INCLUSIFY AG und JOSEPHS GmbH sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Verein EMN das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  4. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

§4 Durchführung und Abwicklung

  1. Die Gewinner:innen werden vom Verein EMN schriftlich per E-Mail
  2. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
  3. Der 1.-3. Preis wird auf dem Abschlussevent der „InnoHikes“ verliehen. Das Datum des Events wird rechtzeitig per Mail bekannt gegeben. Die weiteren Sachpreise werden von Verein EMN oder einem von Verein EMN beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Geliefert wird frei Haus.
  4. Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
  5. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  6. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Verein EMN behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verein EMN insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Verein EMN von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§6 Datenschutz

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass die Datenmaske zur Registrierung vollständig ausgefüllt wird. Ohne Angabe von Benutzername, Name, Vorname und E-Mail-Adresse ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.
  2. Die Gewinner:innen können auf den Portalen des Verein EMN namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
  3. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir, um Korrespondenz (z.B. Gewinnbenachrichtigung) mit Ihnen zu führen. Alle Pflichtangaben im Rahmen der Registrierung sind entsprechend mit (*) gekennzeichnet. Alle weiteren Angaben sind freiwillig. Die personenbezogenen Daten werden von uns zu den jeweils beschriebenen Zwecken genutzt. Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeiten und nutzen.
  4. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, auch in Auszügen, findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, eine Rechtsnorm schreibt dies vor oder Sie haben Ihre Einwilligung dazu erteilt. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Falle eines Sachgewinns, an den mit der Lieferung beauftragten Kooperationspartner, soweit dies zur Auslieferung/Zustellung dieses Gewinns an Sie notwendig ist. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels Dienstleister (IT-Dienstleister, Druckerei etc.) in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.
  5. Erteilte Einwilligungserklärungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft unter geschaeftsstelle@metropolregion.nuernberg.de widerrufen werden. Besondere Gebühren (über die regelmäßigen Übermittlungsgebühren hinaus) fallen hierbei nicht an. Eine (weitere) Teilnahme am Gewinnspiel ist bei Nichterteilung oder Widerruf der Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels nicht (mehr) möglich.
  6. Die E-Mails der Teilnehmer:innen samt den mitgeteilten Personendaten werden am Ende des Gewinnspiels nach Aushändigung der Gewinne an die Gewinner:innen gelöscht.

§7 Haftung/Salvatorische Klausel

  1. Der Verein EMN wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet der Verein EMN nicht.
  3. Der Verein EMN haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
  4. Der Verein EMN haftet nur für Schäden, welche vom Verein EMN oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.
  5. Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das gleiche gilt, falls die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Rahmenvertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Rahmenvertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Rahmenvertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Skip to content